Umzug über Arbeitgeber, Arbeitsamt, Behörde
Die Umzüge über Arbeitgeber, Arbeitsamt und Behörden laufen im wesentlichen wie der Standartumzug bzw. wie Umzug mit Einbauküche ab.
Umzug über Arbeitgeber
- Sie benötigen mindestens 2 Angebote (Absprache mit Ihrem Arbeitgeber)
- Abrechnung der Kosten erfolgt direkt mit dem Arbeitgeber
Umzug über Arbeitsamt
Arbeitsaufnahme
Sie sind im Moment arbeitslos und wechseln Ihren Wohnsitz auf Grund von einer Arbeitsaufnahme in einem anderen Bundesland oder auch Europaweit.
Die Kosten für den Umzug übernimmt das Arbeitsamt, dazu Benötigen Sie folgendes:
- mindestens 2 Angebote
- den neuen Arbeitsvertrag
- einen neuen Mietvertrag
- in manchen Fällen wird auch die Abmeldung der alten Wohnung verlangt
- die Umzugskosten werden durch uns direkt bei dem zuständigen Arbeitsamt abgerechnet
Hartz IV
Sollten Sie auf Grund von Hartz IV umziehen müssen und das Amt hat dies ausdrücklich gefordert (Wohnung zu groß oder zu teuer) sollten Sie sich vorher unbedingt den Umzugsantrag für die Kostenübernahme durch das Amt geben lassen. Weiterhin Benötigen Sie für diesen Umzug 2-3 Umzugsangebote. Die Umzugskosten werden direkt durch uns beim Arbeitsamt abgerechnet.
Umzug über Behörde
Sie wechseln Ihre Arbeitsstelle auf Grund einer Versetzung bzw. erhalten einen neuen Aufgabenbereich oder Anderes und müssen hierzu Ihren Wohnort verlassen . Der Umzug wird von Ihrem Arbeitgeber bezahlt. Das Ausfüllen besonderer Listen übernehmen wir gerne für Sie. Die Abrechnung der Umzugskosten kann direkt mit der Behörde oder auch mit Ihnen erfolgen. (Dazu erfolgt eine genaue Absprache mit Ihnen)Sie wechseln Ihre Arbeitsstelle auf Grund einer Versetzung bzw. erhalten einen neuen Aufgabenbereich oder Anderes und müssen hierzu Ihren Wohnort verlassen . Der Umzug wird von Ihrem Arbeitgeber bezahlt. Das Ausfüllen besonderer Listen übernehmen wir gerne für Sie. Die Abrechnung der Umzugskosten kann direkt mit der Behörde oder auch mit Ihnen erfolgen. (Dazu erfolgt eine genaue Absprache mit Ihnen)