Umzug über Arbeitgeber, Arbeitsamt, Behörde

Die Umzüge über Arbeitgeber, Arbeitsamt und Behörden laufen im wesentlichen wie der Standartumzug bzw. wie Umzug mit Einbauküche ab.

Umzug über Arbeitgeber

Umzug über Arbeitsamt

Arbeitsaufnahme

Sie sind im Moment arbeitslos und wechseln Ihren Wohnsitz auf Grund von einer Arbeitsaufnahme in einem anderen Bundesland oder auch Europaweit.

Die Kosten für den Umzug übernimmt das Arbeitsamt, dazu Benötigen Sie folgendes:

Hartz IV

Sollten Sie auf Grund von Hartz IV umziehen müssen und das Amt hat dies ausdrücklich gefordert (Wohnung zu groß oder zu teuer) sollten Sie sich vorher unbedingt den Umzugsantrag für die Kostenübernahme durch das Amt geben lassen. Weiterhin Benötigen Sie für diesen Umzug 2-3 Umzugsangebote. Die Umzugskosten werden direkt durch uns beim Arbeitsamt abgerechnet.

Umzug über Behörde

Sie wechseln Ihre Arbeitsstelle auf Grund einer Versetzung bzw. erhalten einen neuen Aufgabenbereich oder Anderes und müssen hierzu Ihren Wohnort verlassen . Der Umzug wird von Ihrem Arbeitgeber bezahlt. Das Ausfüllen besonderer Listen übernehmen wir gerne für Sie. Die Abrechnung der Umzugskosten kann direkt mit der Behörde oder auch mit Ihnen erfolgen. (Dazu erfolgt eine genaue Absprache mit Ihnen)Sie wechseln Ihre Arbeitsstelle auf Grund einer Versetzung bzw. erhalten einen neuen Aufgabenbereich oder Anderes und müssen hierzu Ihren Wohnort verlassen . Der Umzug wird von Ihrem Arbeitgeber bezahlt. Das Ausfüllen besonderer Listen übernehmen wir gerne für Sie. Die Abrechnung der Umzugskosten kann direkt mit der Behörde oder auch mit Ihnen erfolgen. (Dazu erfolgt eine genaue Absprache mit Ihnen)