Umzugstipps

Vor jedem Umzug ist eine genaue Planung nötig um die Umzugszeit so stressfrei wie möglich gestalten zu können.

Hier finden Sie einige wertvolle Tipps:

  • defekte und unbrauchbare Dinge sollten schon im Vorfeld entrümpelt werden, nehmen Sie solche Gegenstände gar nicht erst beim Umzug mit, da Diese nur Platz wegnehmen und zusätzliche Kosten verursachen
  • Möbel die nicht mehr gebraucht werden oder in die neue Wohnung passen, sollten Sie vor dem Umzug an Freunde Bekannte oder hilfsbedürftige Menschen abgeben
  • planen Sie gemeinsam mit uns rechtzeitig Ihren Umzug damit genügend Zeit zum packen der Umzugskisten bleibt
  • sollten Sie auf Grund einer Arbeitsaufnahme (vorher arbeitslos) umziehen müssen und die Kosten des Umzuges übernimmt das Arbeitsamt ist folgendes zu beachten:
    • Kostenübernahmeantrag vom Amt besorgen
    • Arbeitsvertrag muss im Original vorliegen
    • Mietvertrag neu
    • Kündigungsschreiben der alten Wohnung ( wird vom Amt häufig verlangt )
    • 2-3 Umzugsangebote
  • sollten Sie auf Grund von Hartz IV umziehen müssen und das Amt Sie ausdrücklich darauf hingewiesen hat, (Wohnung zu groß oder zu teuer) ist folgendes zu beachten:
    • unbedingt den Umzugsantrag zur Kostenübernahme besorgen
    • 2-3 Umzugsangebote
  • beim Einpacken beschriften Sie die Umzugskartons mit Aufklebern , so dass für die Monteure genau ersichtlich ist welche Kisten in welches Zimmer gehören, so kann vermieden werden, das Sie nach dem Umzug Ihre Kisten noch einmal hin und her in die entsprechenden Zimmer schleppen müssen
  • Bitte beachten Sie das die Umzugskisten aus fester Pappe , oder auch aus Kunststoff bestehen und bei Überfüllung beim Transport kaputt gehen könnten.
  • Beladen Sie die Kisten nur mit ca. 15-18 kg
  • denken Sie unbedingt daran, das wichtige Dokumente und Papiere bei Ihnen verbleiben

Bezahlung

Die Bezahlung wird mit Vertragsabschluss festgelegt.
Wichtig! Umzugskosten können bei berufsbedingtem Umzug beim zuständigen Finanzamt steuerlich abgerechnet werden.

Imbiss und Trinkgeld

Sie sind als Kunde zu Nichts verpflichtet. Sollten sie aber dennoch unseren Mitarbeitern etwas Gutes tun wollen, freuen Sich Diese mit Sicherheit über frische Getränke (bitte keinen Alkohol) und einen kleinen Imbiss. Über ein Trinkgeld freut sich sicher jeder, aber auch das liegt in Ihrem Ermessen!